Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma D'Yrsan

1. Gegenstand und Anwendungsbereich

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") regeln alle vertraglichen Beziehungen zwischen dem Unternehmen D'Yrsan (nachfolgend "D'Yrsan") und jeder natürlichen oder juristischen Person (nachfolgend "Kunde"), die seine Dienstleistungen in den Bereichen Schneiderei, Modellbau und Produktion von Kleidung oder anderen Artikeln, die nach Maß oder in Kleinserien angefertigt werden, in Anspruch nehmen möchte. Die AGB gelten für alle bei D'Yrsan aufgegebenen Bestellungen, und jede Bestellung setzt die vorbehaltlose Annahme der vorliegenden AGB durch den Kunden voraus. Sie entsprechen den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs und des Verbrauchergesetzbuchs (insbesondere den Artikeln L. 217-1 ff. des Verbrauchergesetzbuchs).

2. Kostenvoranschlag und Auftragsannahme

Die von D'Yrsan erstellten Kostenvoranschläge sind für einen Zeitraum von 15 Tagen ab dem Datum ihrer Ausstellung gültig. Der Auftrag gilt erst dann als fest und endgültig, wenn der Kunde den Kostenvoranschlag schriftlich akzeptiert und eine Anzahlung in Höhe von 50% des Gesamtbetrages geleistet hat. Jeder Antrag auf Änderung des ursprünglichen Kostenvoranschlags muss Gegenstand einer schriftlichen Vereinbarung zwischen den Parteien sein. D'Yrsan behält sich das Recht vor, einen Auftrag abzulehnen, wenn sie der Ansicht ist, dass die Bedingungen für seine Ausführung nicht gegeben sind oder wenn das Projekt technische oder kommerzielle Besonderheiten aufweist, die mit ihren Kapazitäten unvereinbar sind.

3. Zahlung

Die Zahlung des Restbetrags der Bestellung ist bei Lieferung der Produkte fällig, es sei denn, zwischen D'Yrsan und dem Kunden wurde schriftlich eine andere Vereinbarung getroffen.

Anzahlungen

Bei der Bestellung ist eine Anzahlung von 50% fällig. Vor Erhalt dieser Anzahlung wird keine Produktion begonnen.

Strafen für Verspätungen

Gemäß Artikel L. 441-10 des Handelsgesetzbuchs führt jede verspätete Zahlung von Rechts wegen und ohne vorherige Mahnung zur Anwendung von Verzugsstrafen, die zu einem gesetzlich geltenden Satz pro Verzugstag berechnet werden.

Ausbleibende Zahlung

Falls die Restzahlung nicht innerhalb der vereinbarten Frist erfolgt, behält sich D'Yrsan das Recht vor, die Lieferung der Produkte bis zur vollständigen Bezahlung auszusetzen. Eine Rückerstattung der Anzahlung erfolgt nicht, wenn der Kunde sich dafür entscheidet, die Bestellung nicht abzuschließen.

4. Kommunikation und Verfügbarkeit des Klienten

Der Kunde verpflichtet sich, während des gesamten Prozesses der Auftragserfüllung erreichbar zu bleiben, um den Fortschritt zu erleichtern und schnell auf Fragen oder Entscheidungen, die von D'Yrsan getroffen werden müssen, zu reagieren. Wenn der Kunde auf Anfragen von D'Yrsan nicht innerhalb einer angemessenen Frist (3 Werktage) reagiert, kann dies zu einer Verzögerung der Produktion führen, ohne dass D'Yrsan dafür haftbar gemacht werden kann. Der Kunde muss außerdem genaue Angaben zu seinen Vorlieben für Stoffe, Zubehör und Verarbeitung machen, wenn das Schnittmuster fertig ist. Diese Zusammenarbeit ist unerlässlich, um einen reibungslosen Ablauf des Projekts zu gewährleisten.

5. Auswahl von Stoffen und Materialien

Nach der Freigabe des Schnittmusters ist der Kunde verpflichtet, die für die Anfertigung des Schnittmusters erforderlichen Stoffe und Materialien bereitzustellen oder diese aus dem von D'Yrsan angebotenen Katalog auszuwählen. Falls der Kunde die Stoffe nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach der Bestätigung des Schnittmusters liefert, behält sich D'Yrsan das Recht vor, selbst geeignete Stoffe und Materialien auszuwählen, um den Prototyp oder die Herstellung des Produkts fertig zu stellen. Die von D'Yrsan auf diese Weise ausgewählten Stoffe und Materialien werden dem Kunden in Rechnung gestellt, ohne dass der Kunde die Zahlung dieser zusätzlichen Kosten verweigern kann, es sei denn, es wurde vor der Fertigstellung des Prototyps ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart.

6. Kosten im Zusammenhang mit der Entwicklung von Prototypen und der Produktion

Bei Angeboten, die sich auf die Entwicklung von Prototypen beziehen, trägt der Kunde die Kosten für Stoffe, Vorräte, Zubehör und Lieferungen allein. D'Yrsan behält sich das Recht vor, die Zahlung dieser Kosten bereits zu Beginn des Designprozesses zu verlangen, zusätzlich zur Dienstleistungsgebühr für die Erstellung des Prototyps. Bei der Serienproduktion oder der Herstellung eines anderen Endprodukts gehen alle Kosten (Stoffe, Materialien, Zubehör, Handhabung und Lieferungen) ebenfalls ausschließlich zu Lasten des Kunden, sofern im Kostenvoranschlag oder in einem speziellen Vertrag zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart wurde.

7. Lieferung und Risikoübertragung

Die im Kostenvoranschlag genannten Lieferzeiten sind unverbindlich und können aufgrund von Produktionszwängen oder externen Faktoren variieren. D'Yrsan wird sein Möglichstes tun, um die vereinbarten Fristen einzuhalten, kann jedoch nicht für Verzögerungen haftbar gemacht werden, die auf Umstände zurückzuführen sind, die außerhalb seiner Kontrolle liegen (höhere Gewalt, Lieferverzögerungen von Lieferanten, Streiks usw.). Gemäß Artikel L. 216-2 des Verbrauchergesetzbuchs erfolgt der Übergang der mit den Produkten verbundenen Risiken mit ihrer Übergabe an den Spediteur oder, im Falle einer persönlichen Übergabe, mit ihrem Empfang durch den Kunden. Der Kunde muss den Zustand der Pakete und Produkte bei Erhalt überprüfen.

8. Lagerung von Materialien und Lieferungen des Kunden

Bei der Ausführung von Aufträgen, die die Verwendung großer Mengen an vom Kunden bereitgestellten Materialien oder Lieferungen erfordern, kann D'Yrsan Lagerkosten berechnen, wenn diese Materialien einen großen Lagerraum oder eine besondere Handhabung erfordern. Der Kunde wird bei Annahme der Bestellung über diese Kosten informiert, wenn das Volumen der Materialien eine für die normale Produktion angemessene Menge überschreitet. Gemäß Artikel L. 1915 ff. des Zivilgesetzbuchs kann D'Yrsan nicht für die Beschädigung von Materialien haftbar gemacht werden, die über den für ihre Verwendung erforderlichen Zeitraum hinaus gelagert werden, wenn diese Materialien besonders zerbrechlich sind oder besonderen, vom Kunden nicht mitgeteilten Auflagen unterliegen.

9. Unterauftragsvergabe und Haftungsbeschränkung

D'Yrsan behält sich das Recht vor, Subunternehmer mit der Erbringung aller oder eines Teils der Leistungen zu beauftragen. Durch die Übertragung von Aufgaben an spezialisierte Subunternehmer gewährleistet D'Yrsan die Qualität und die Einhaltung der vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem Kunden. Der Kunde erkennt jedoch an, dass D'Yrsan nicht für die Handlungen oder Unterlassungen seiner Subunternehmer haftbar gemacht werden kann, außer im Falle eines schweren Fehlers seitens der Subunternehmer.

Die Haftung von D'Yrsan gegenüber seinen Subunternehmern wird durch Artikel L. 227-1 des Handelsgesetzbuches geregelt, der die Haftung des Auftraggebers im Falle einer Nichterfüllung oder Nichteinhaltung der Verpflichtungen durch den Subunternehmer beschränkt. Im Falle eines Fehlers, der einem Subunternehmer zuzuschreiben ist, verpflichtet sich D'Yrsan, eine einvernehmliche Lösung mit dem Kunden zu finden (Reparatur oder Ersatz der Produkte), haftet jedoch nicht für indirekte oder immaterielle Verluste (entgangene Umsätze, entgangene Chancen). Der Kunde erklärt sich außerdem damit einverstanden, dass bestimmte Produktionsschritte wie Schneiden, Zusammensetzen oder Sticken von Subunternehmern durchgeführt werden können, ohne dass es einer vorherigen Benachrichtigung bedarf.

10. Reklamationen und Rücksendungen

Der Kunde ist verpflichtet, die Konformität der Produkte bei Erhalt zu überprüfen. Jede Reklamation bezüglich einer Konformitätsabweichung oder eines offensichtlichen Mangels muss D'Yrsan gemäß Artikel L. 217-4 ff. des Verbraucherschutzgesetzes innerhalb von 14 Tagen ab Lieferung schriftlich mitgeteilt werden. Im Falle einer berechtigten Reklamation verpflichtet sich D'Yrsan, die fehlerhaften Produkte so schnell wie möglich zu ersetzen oder zu reparieren, unter Ausschluss jeglicher anderer Entschädigungen oder Schadensersatzansprüche. D'Yrsan kann nicht haftbar gemacht werden, wenn der Mangel auf die Qualität der vom Kunden gelieferten Materialien oder auf die unangemessene Verwendung der Produkte durch den Kunden zurückzuführen ist.

11. Nichtkonformität von Rohstoffen

D'Yrsan arbeitet mit Materialien, die vom Kunden bereitgestellt oder nach seinen Spezifikationen ausgewählt werden. Wenn der Kunde die Rohstoffe bereitstellt oder bestimmte Materialien auswählt, kann D'Yrsan nicht für jegliche Nichtkonformität im Zusammenhang mit diesen Materialien haftbar gemacht werden. Gemäß Artikel L. 221-15 des Verbraucherschutzgesetzes kann D'Yrsan nicht für die Qualität der fertigen Produkte garantieren, wenn die Mängel direkt auf die Qualität oder den Zustand der vom Kunden gelieferten Materialien zurückzuführen sind.

12. Höhere Gewalt

D'Yrsan haftet nicht für Verzögerungen oder die Nichterfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen im Falle höherer Gewalt gemäß Artikel 1218 des Zivilgesetzbuches. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Ereignisse wie Streiks, Brände, Überschwemmungen, Naturkatastrophen, Ausfälle von Zulieferern etc. In diesem Fall wird D'Yrsan den Kunden so schnell wie möglich informieren und eine neue Lieferfrist vorschlagen.

13. Garantie

D'Yrsan garantiert, dass die gelieferten Produkte den im Kostenvoranschlag vereinbarten Spezifikationen entsprechen. Diese Garantie beschränkt sich jedoch auf die Reparatur oder den Ersatz von Artikeln, die als fehlerhaft angesehen werden, innerhalb einer angemessenen Frist, unter Ausschluss jeglicher anderer Form von Entschädigung. Die Garantie gilt nicht für Verschlechterungen aufgrund von unsachgemäßer Verwendung, schlechter Wartung, natürlichem Verschleiß oder von D'Yrsan nicht genehmigten Eingriffen. Der Kunde ist allein verantwortlich für die Verwendung und Pflege der Produkte nach ihrer Lieferung.

14. Beschränkung der Haftung

Die Haftung von D'Yrsan ist im Falle eines Rechtsstreits oder eines nachgewiesenen Schadens gemäß Artikel L. 110-4 des französischen Handelsgesetzbuchs auf den Gesamtbetrag der Bestellung beschränkt. In keinem Fall kann D'Yrsan für indirekte oder immaterielle Verluste haftbar gemacht werden, die der Kunde erleidet, wie z. B. Umsatzverlust, Verlust von Kunden, Verlust von Geschäftsmöglichkeiten oder andere finanzielle Schäden.

15. Eigentum an Produkten

D'Yrsan behält das volle und uneingeschränkte Eigentum an den Produkten bis zur vollständigen Bezahlung des Preises durch den Kunden gemäß Artikel 2367 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Im Falle der Nichtzahlung zum vereinbarten Fälligkeitsdatum behält sich D'Yrsan das Recht vor, die betreffenden Produkte zurückzufordern, unbeschadet aller anderen rechtlichen Schritte, die auf die Begleichung der geschuldeten Beträge abzielen.

16. Zuständiges Gericht und anwendbares Recht

Die vorliegenden AGB unterliegen dem französischen Recht. Jede Streitigkeit über die Auslegung oder Ausführung der vorliegenden AGB unterliegt der ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte von Paris, auch im Falle einer Vielzahl von Beklagten oder eines Garantieanspruchs gemäß Artikel 42 der Zivilprozessordnung. Vor einem Gerichtsverfahren werden sich die Parteien bemühen, jede Streitigkeit einvernehmlich beizulegen.

17. Annahme der AGB

Die Aufgabe einer Bestellung bei D'Yrsan setzt die ausdrückliche und vorbehaltlose Annahme der vorliegenden AGB durch den Kunden voraus, der damit erklärt, sie zur Kenntnis genommen zu haben und in ihrer Gesamtheit zu akzeptieren.

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